Druckgeräte-Richtlinie 2016/68/EU | Ressource

Druckgeräte-Richtlinie 2016/68/EU Einstufung

Einführung in die Richtlinie 2016/68/EU – Druckgeräte-Richtlinie (früher bekannt als Richtlinie 97/23/EG)

Alle Geräte mit einem maximal zulässigen Druck von mehr als 0,5 Bar über dem Atmosphärendruck müssen gemäß der Europäischen Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU bewertet und gegebenenfalls gemäß den in der Richtlinie enthaltenen Anforderungen ausgelegt und hergestellt werden. Diese Geräte können Behälter zur Lagerung oder Druckbeaufschlagung von Flüssigkeiten, Wärmetauscher, Rohrleitungen, Sicherheitszubehör, Druckzubehör oder Baugruppen umfassen. Ab Juli 2016 MUSS die Richtlinie auf alle in der Richtlinie definierten Geräte angewendet werden, die innerhalb der Europäischen Gemeinschaft verkauft und installiert werden sollen. Wenn die Geräte in die Kategorien I, II, III oder IV eingestuft sind, MÜSSEN sie mit der CE-Kennzeichnung versehen sein. Ab Juli 2016 kann eine von der Regierung eingesetzte Behörde den Hersteller von Geräten, die gemäß den Bestimmungen der Richtlinie hergestellt werden müssen, zwingen, diese aus dem Verkehr zu ziehen, und in extremen Fällen kann der Hersteller gezwungen werden, die Herstellung solcher Geräte einzustellen, wenn diese nicht korrekt bewertet wurden oder nicht den Anforderungen entsprechen. Bitte lesen Sie die überarbeitete europäische Richtlinie, in der die damit verbundenen Änderungen der neuen Druckgeräterichtlinie aufgeführt sind.